Vers.: 24. 05. 2009 |
VEREINIGUNG GEGEN FLUGLÄRM DRESDEN e. V. | ||||||||||||||
Gemeinnütziger Verein, eingetragen im Vereinsregister des Registergerichtes Dresden unter VR 3221 | ||||||||||||||
Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. | ||||||||||||||
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Stand
des Verfahrens 2009:
"Widerspruch
gegen die Planfeststellung zur Erweiterung der Start- und
Landebahn des Flughafens Dresden
- Änderung der Betriebsgenehmigung zur Erreichung eines
Nachtflugverbots -
Durch das Regierungspräsidium Dresden wurde mit
Schriftsatz unter AZ.: 14D-0532.30/2006-005 vom 23. 11. 2007 an
das Bundesverwaltungsgericht - 4.Senat - der
Planfeststellungsbeschluß (Nachtflugbeschränkung) ergänzt (siehe auch Pressemitteilung
71/2007 - 30.11.2007) .
Im Ergebnis des weiteren Schriftverkehrs von Klägern und
Beklagten mit dem Bundesverwaltungsgericht hat der 4. Senat durch
den Richter in der behandelten Verwaltungssache (BVerwG 4 A 6.05)
am 8. April 2004 beschlossen:
"Das Verfahren wird eingestellt"
siehe Beschluß in: http://www.bverwg.de/media/archive/6166.pdf
Die Gründe sind im pdf-Dokument angeführt.
Im Dezember 2008 ist als letztes die Endabrechnung
der Verfahrenskosten bei uns eingegangen.
Positiv hat sich ausgewirkt, dass wir das Verfahren nicht
verloren haben, so dass eine Auszahlung an uns erfolgte, zwar
nicht viel, aber besser als zu bezahlen. Das betrifft übrigens
auch die privaten Kläger (Sammelkläger), die etwas zurück
bekommen haben.
Im November 2008 waren uns die Gerichtskosten mitgeteilt worden,
wo wir auch etwas von den eingezahlten Gebühren zurückbekommen
haben. Auch die privaten Kläger haben davon profitiert.
Damit haben die Spenden und Vereins-Mitglieds-Beiträge gereicht,
um das Verfahren auch finanziell erfolgreich zu Ende bringen zu
können.
Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg leistete
insgesamt ein harter Kern von in Spitzenzeiten 10
Leuten.
Zu nennen sind da insbesondere:
der Vorstand mit seinem Vorsitzenden und die aktiven Mitglieder
Herr J. Löffel, Herr F. Richter, Herr R. Opitz, Herr A. Schicht
und Frau K. Richter.
Ihnen allen soll hiermit nochmals gedankt sein. Sie haben das
Verfahren gut voran gebracht, Öffentlichkeitsarbeit geleistet
und auch erfolgreich Spenden einwerben können, was das Verfahren
abgesichert hat. Ein besonderes Lob gilt dem Schatzmeister, Herrn
B. Pietzsch, der mahnend das Geld zusammen gehalten hat.
Zu nennen wären auch noch die Musterkläger des Vereins, Herr
Th. Hering, Herr J. Hanefeld sowie Herr Dr. E. Löffel,
die es auf sich genommen haben, sich für das Gemeinwohl als
Personen einzusetzen.
Die Hauptsache ist aber die durch unsere
Klage herbeigeführte nachhaltige Nachtflugregelung mit einem
Nachtflugverbot zwischen 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr. (
siehe: Pressemiteilung der Landesdirektion Dresden
vom 30. 11. 2007 )
Und wenn man jetzt Leute fragt, da gibt´s solche Äußerungen:
Ja, nachts ist´s jetzt viel ruhiger. Das ist auch am
Flugplan zu erkennen, wo es eigentlich so richtig erst ab 6 Uhr
losgeht.
Also ein rundum positives und optimales Ergebnis. Und wir haben
einen langen Atem dazu gebraucht.
Das sich ergebende überschüssige Spendengeld soll jetzt anteilig entsprechend der individuellen Spendenhöhe wieder zurückgezahlt werden. Die Mitliederversammlung des Vereins wird am 24.03.09 zu Details des Verfahren einen Beschluss fassen, z. B. dass ein kleiner Teil der Spenden im Verein verbleiben soll, um auch in der Folge noch zur Kontrolle der Einhaltung des Nachtflugverbots auf einer halbwegs sicheren finanziellen Basis tätig sein zu können.
In der letzten Mitgliederversammlung 2008 wurde ein
Vorschlag eingebracht, der in diesem Jahr endgültig zu
beschließen wäre, dass eine Rückzahlung erfolgt, wenn ein
Rückzahlungsbetrag nach Abzug von z. B. 20 EUR verbleibt.
Die Rückzahlungen werden entsprechend Beschlussfassung durch die
Mitgliederversammlung durch den Schatzmeister im Einzelnen
berechnet. Mit Rückzahlungen ist im 2. HJ. 2009 zu rechnen.
Spezielle zugeordnete Spenden, z. B. in den Risikofonds und
für während des Verfahrens ins Auge gefasste Gutachten, sind
bereits zurückgezahlt worden.
Es geht nun in erster Linie um die Kontrolle
der Einhaltung der Festlegungen des Nachtflugverbots.
Dazu ist die weitere Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission
des Flughafens wichtig. Und das geht nur, wenn wir den Verein
die "VEREINIGUNG GEGEN FLUGLÄRM DRESDEN e.V." -
erhalten und damit die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung
gegen Fluglärm sichern.
In der letzten Sitzung Fluglärmkommission Anfang Januar 2009 hat
der Vertreter des Vereins den schriftlichen Antrag gestellt, dass
vom Flughafen betriebene Messstationen genutzt werden, um wie an
anderen Flughäfen die Flugsituation am Flughafen öffentlich
zugänglich zu machen. ( siehe: "Deutscher Fluglärmdienst e.V. - Messwerte" )
Der Flughafen hatte sich in einer vorhergehenden Sitzung 2008 bei
der erstmaligen mündlichen Befassung damit eindeutig dagegen
ausgesprochen.
Hier wird uns wieder unser langer Atem helfen müssen, das
Vernünftige durchzusetzen. Entschieden wird dazu in der
nächsten Sitzung der Fluglärmkommission, die frühestens nach
eine halben Jahr, wahrscheinlich im April 2009 stattfindet.
Ggf. müssen wir uns eine eigene Messstation aufbauen, um die
automatische Überwachung selbst zu organisieren und dafür wird
dann das o. g. Geld des Vereins gebraucht.
Der Vorstand des Vereins hat am 08.01.09 getagt, wo zu der
Finanzsituation und den erforderlichen Aktivitäten beraten
wurde. Und es wurde auch beschlossen,
am Dienstag, den 24. März 2009, 19 Uhr,
die Jahres-Mitgliederversammlung für das Vereinsjahr 2008
durchzuführen. Einladungen gingen allen Mitgliedern rechtzeitig
zu.
Gegenstand der Mitgliederversammlung wird es sein, den Vorstand
neu zu wählen bzw. zu bestätigen. Gegenwärtig ist nur ein
geschäftsführender Vorstand tätig.
Dr. Peter Volkmer
Vorsitzender des Vorstands der
Vereinigung gegen Fluglärm Dresden e. V.
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